Therapieablauf
Jeder Therapie geht eine ausführliche diagnostische Einschätzung voraus, die im Rahmen von psychotherapeutischen Sprechstunden und den probatorischen Sitzungen vorgenommen wird. Die Therapie findet in Form von Einzelsitzungen statt. Die Sitzungen sind meist wöchentlich und umfassen 50 Minuten.
Das Ziel des Erstgespräches bzw. einer psychotherapeutischen Sprechstunde ist es, Sie und Ihr Anliegen kennenzulernen. Ich möchte gemeinsam mit Ihnen klären, ob eine Psychotherapie angezeigt ist und welches Verfahren für Sie sinnvoll sein kann.
Probatorische Sitzungen
Vor dem Beginn der eigentlichen Therapie finden in der Regel noch mehrere (zwei bis drei) probatorische Sitzungen statt. Diese dienen der genaueren Erfassung des Problems, der Entstehungsgeschichte, Ihrer persönlichen Lebenssituation und Ihren Wünschen. Es gilt zu entscheiden, welche Ziele und therapeutische Schritte sinnvoll erscheinen.
Eine anschließende tiefenpsychologisch fundierte Therapie kann zwischen 12 und 100 Sitzungen umfassen. Diese finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Das Ziel eines psychodynamischen Therapieansatzes ist im Kern die Aktualisierung von Beziehungserfahrungen in der Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte sowie einer anschließenden Neuorientierung. Dies gelingt in einem schrittweisen Gewahr werden eigener Erlebniswelten und Verhaltensmuster, wodurch ein zunehmendes Verständnis der eigenen Person möglich wird. Dies kann Mut entstehen lassen, sich mit eventuell anstehenden Entwicklungsaufgaben auseinander zu setzen, aber auch dem Empfinden von Freude, sich erneut in Selbstwirksamkeit und Selbstverantwortung zu erleben.
Abrechnung
Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis. In der Regel muss ein Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle gestellt werden. Die benötigten Formulare können Sie sich von Ihrer Beihilfestelle schicken lassen oder bei einigen Stellen auf deren Internetseite aufrufen und ausdrucken.
Selbstzahler
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu übernehmen. In diesem Fall müssen Sie keine weiteren Formalitäten beachten. Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).